Flexion „einen Arzt rufen“




Imperativ (Befehlsform) „einen Arzt rufen“

Imperative
2. Person Singular
standardsprachlich
rufe einen Arzt
2. Person Singular
umgangssprachlich
ruf einen Arzt
2. Person Plural
standardsprachlich
ruft einen Arzt
2. Person Plural
veraltet
rufet einen Arzt
3. Person Singularrufen Sie einen Arzt
1. Person Plural
flektiert
rufen wir einen Arzt
1. Person Plural
umschrieben
lasst uns einen Arzt rufen

Konjugation Indikativ Aktiv „einen Arzt rufen“

Präsens Aktiv

Präsens Aktiv
SingularPlural
1. Personich rufe einen Arztwir rufen einen Arzt
2. Persondu rufst einen Arztihr ruft einen Arzt
3. Persones ruft einen Arztsie rufen einen Arzt

Präteritum (Imperfekt) Aktiv

Präteritum Aktiv
SingularPlural
1. Personich rief einen Arztwir riefen einen Arzt
2. Persondu riefst einen Arztihr rieft einen Arzt
3. Persones rief einen Arztsie riefen einen Arzt

Perfekt Aktiv

Perfekt Aktiv
SingularPlural
1. Personich habe einen Arzt gerufenwir haben einen Arzt gerufen
2. Persondu hast einen Arzt gerufenihr habt einen Arzt gerufen
3. Persones hat einen Arzt gerufensie haben einen Arzt gerufen

Plusquamperfekt Aktiv

Plusquamperfekt Aktiv
SingularPlural
1. Personich hatte einen Arzt gerufenwir hatten einen Arzt gerufen
2. Persondu hattest einen Arzt gerufenihr hattet einen Arzt gerufen
3. Persones hatte einen Arzt gerufensie hatten einen Arzt gerufen

Futur I Aktiv

Futur I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde einen Arzt rufenwir werden einen Arzt rufen
2. Persondu wirst einen Arzt rufenihr werdet einen Arzt rufen
3. Persones wird einen Arzt rufensie werden einen Arzt rufen

Futur II Aktiv

Futur II Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde einen Arzt gerufen habenwir werden einen Arzt gerufen haben
2. Persondu wirst einen Arzt gerufen habenihr werdet einen Arzt gerufen haben
3. Persones wird einen Arzt gerufen habensie werden einen Arzt gerufen haben

Konjugation Indikativ Passiv „einen Arzt rufen“ (Vorgangspassiv)

Zum Verbgefüge „einen Arzt rufen“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

Konjugation Konjunktiv Aktiv „einen Arzt rufen“

Gleichzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich rufe einen Arztwir rufen einen Arzt
2. Persondu rufest einen Arztihr rufet einen Arzt
3. Persones rufe einen Arztsie rufen einen Arzt
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich riefe einen Arztwir riefen einen Arzt
2. Persondu riefest einen Arztihr riefet einen Arzt
3. Persones riefe einen Arztsie riefen einen Arzt

Vorzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich habe einen Arzt gerufenwir haben einen Arzt gerufen
2. Persondu habest einen Arzt gerufenihr habet einen Arzt gerufen
3. Persones habe einen Arzt gerufensie haben einen Arzt gerufen
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich hätte einen Arzt gerufenwir hätten einen Arzt gerufen
2. Persondu hättest einen Arzt gerufenihr hättet einen Arzt gerufen
3. Persones hätte einen Arzt gerufensie hätten einen Arzt gerufen

Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde einen Arzt rufenwir werden einen Arzt rufen
2. Persondu werdest einen Arzt rufenihr werdet einen Arzt rufen
3. Persones werde einen Arzt rufensie werden einen Arzt rufen
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich würde einen Arzt rufenwir würden einen Arzt rufen
2. Persondu würdest einen Arzt rufenihr würdet einen Arzt rufen
3. Persones würde einen Arzt rufensie würden einen Arzt rufen

Vollendete Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde einen Arzt gerufen habenwir werden einen Arzt gerufen haben
2. Persondu werdest einen Arzt gerufen habenihr werdet einen Arzt gerufen haben
3. Persones werde einen Arzt gerufen habensie werden einen Arzt gerufen haben
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich würde einen Arzt gerufen habenwir würden einen Arzt gerufen haben
2. Persondu würdest einen Arzt gerufen habenihr würdet einen Arzt gerufen haben
3. Persones würde einen Arzt gerufen habensie würden einen Arzt gerufen haben

Konjugation Konjunktiv Passiv „einen Arzt rufen“ (Vorgangspassiv)

Zum Verbgefüge „einen Arzt rufen“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

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