DIN 5008


Die DIN 5008 stellt Regeln für das Verfassen von Schriftstücken jeglicher Art auf und wendet sich an Schreiber in Büro und Verwaltung. Genauso wenig wie grundsätzlich Rechtschreibregeln für den einzelnen Schreiber verbindlich sind, ist das Regelwerk DIN 5008 verbindlich, wenngleich eine Orientierung an den aus praktischer Erfahrung geronnenen Empfehlungen sinnvoll ist.

Während zuvor ausschließlich Empfehlungen für das Schreibmachinenschreiben Gegenstand des Regelwerkes waren, werden seit 1996 auch Empfehlungen für die Textverarbeitung mit Computern gegeben.

Es gab größere Änderungen an der DIN 5008 in den Jahren 2001 und zuletzt 2011. Insbesondere die Änderungen in 2011 brachten durch Wegfall veralteter Empfehlungen eine Anpassung an die gängige Praxis und damit auch ein schlankeres Regelwerk.

Besserwisserei stinkt!

Die DIN 5008 ist genauso wenig ein Naturgesetz, wie es alle Rechtschreibregeln der Welt sind. Sie stellt Empfehlungen bereit, die sich im besten Falle als praxistauglich erweisen, man kann diese befolgen oder auch nicht. Wenn Sie neu in einem Betrieb sind, ist die DIN 5008 eine sinnvolle Basis, um produktiv arbeiten zu können und sich schnell einzufinden. Als Sekretärin sollten Sie daher mit den Regeln vertraut sein. Wenn aber Ihr Chef von einzelnen Regelungen abweicht, mag er gute Gründe dafür haben, fangen Sie nicht Diskussionen an, er liege doch voll daneben! Damit werden Sie sich nicht beliebt machen. Umgekehrt müssen Sie die Regeln nicht sklavisch befolgen, wenn einzelne Regeln im Kontext keinen Sinn ergeben. Sprechen Sie Ihren Chef oder Ihre Kollegen darauf an, mitunter ist man eingefahren und denkt gar nicht mehr über solche Dinge nach.