Flexion „die Schuld zuweisen“




Imperativ (Befehlsform) „die Schuld zuweisen“

Imperative
2. Person Singular
standardsprachlich
weise die Schuld zu
2. Person Singular
umgangssprachlich
weis die Schuld zu
2. Person Plural
standardsprachlich
weist die Schuld zu
2. Person Plural
veraltet
weiset die Schuld zu
3. Person Singularweisen Sie die Schuld zu
1. Person Plural
flektiert
weisen wir die Schuld zu
1. Person Plural
umschrieben
laßt uns die Schuld zuweisen

Konjugation Indikativ Aktiv „die Schuld zuweisen“

Präsens Aktiv

Präsens Aktiv
SingularPlural
1. Personich weise die Schuld zuwir weisen die Schuld zu
2. Persondu weist die Schuld zuihr weist die Schuld zu
3. Persones weist die Schuld zusie weisen die Schuld zu

Präteritum (Imperfekt) Aktiv

Präteritum Aktiv
SingularPlural
1. Personich wies die Schuld zuwir wiesen die Schuld zu
2. Persondu wiest die Schuld zuihr wiest die Schuld zu
3. Persones wies die Schuld zusie wiesen die Schuld zu

Perfekt Aktiv

Perfekt Aktiv
SingularPlural
1. Personich habe die Schuld zugewiesenwir haben die Schuld zugewiesen
2. Persondu hast die Schuld zugewiesenihr habt die Schuld zugewiesen
3. Persones hat die Schuld zugewiesensie haben die Schuld zugewiesen

Plusquamperfekt Aktiv

Plusquamperfekt Aktiv
SingularPlural
1. Personich hatte die Schuld zugewiesenwir hatten die Schuld zugewiesen
2. Persondu hattest die Schuld zugewiesenihr hattet die Schuld zugewiesen
3. Persones hatte die Schuld zugewiesensie hatten die Schuld zugewiesen

Futur I Aktiv

Futur I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde die Schuld zuweisenwir werden die Schuld zuweisen
2. Persondu wirst die Schuld zuweisenihr werdet die Schuld zuweisen
3. Persones wird die Schuld zuweisensie werden die Schuld zuweisen

Futur II Aktiv

Futur II Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde die Schuld zugewiesen habenwir werden die Schuld zugewiesen haben
2. Persondu wirst die Schuld zugewiesen habenihr werdet die Schuld zugewiesen haben
3. Persones wird die Schuld zugewiesen habensie werden die Schuld zugewiesen haben

Konjugation Indikativ Passiv „die Schuld zuweisen“ (Vorgangspassiv)

Zum Verbgefüge „die Schuld zuweisen“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

Konjugation Konjunktiv Aktiv „die Schuld zuweisen“

Gleichzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich weise die Schuld zuwir weisen die Schuld zu
2. Persondu weisest die Schuld zuihr weiset die Schuld zu
3. Persones weise die Schuld zusie weisen die Schuld zu
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich wiese die Schuld zuwir wiesen die Schuld zu
2. Persondu wiesest die Schuld zuihr wieset die Schuld zu
3. Persones wiese die Schuld zusie wiesen die Schuld zu

Vorzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich habe die Schuld zugewiesenwir haben die Schuld zugewiesen
2. Persondu habest die Schuld zugewiesenihr habet die Schuld zugewiesen
3. Persones habe die Schuld zugewiesensie haben die Schuld zugewiesen
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich hätte die Schuld zugewiesenwir hätten die Schuld zugewiesen
2. Persondu hättest die Schuld zugewiesenihr hättet die Schuld zugewiesen
3. Persones hätte die Schuld zugewiesensie hätten die Schuld zugewiesen

Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde die Schuld zuweisenwir werden die Schuld zuweisen
2. Persondu werdest die Schuld zuweisenihr werdet die Schuld zuweisen
3. Persones werde die Schuld zuweisensie werden die Schuld zuweisen
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich würde die Schuld zuweisenwir würden die Schuld zuweisen
2. Persondu würdest die Schuld zuweisenihr würdet die Schuld zuweisen
3. Persones würde die Schuld zuweisensie würden die Schuld zuweisen

Vollendete Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Personich werde die Schuld zugewiesen habenwir werden die Schuld zugewiesen haben
2. Persondu werdest die Schuld zugewiesen habenihr werdet die Schuld zugewiesen haben
3. Persones werde die Schuld zugewiesen habensie werden die Schuld zugewiesen haben
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Personich würde die Schuld zugewiesen habenwir würden die Schuld zugewiesen haben
2. Persondu würdest die Schuld zugewiesen habenihr würdet die Schuld zugewiesen haben
3. Persones würde die Schuld zugewiesen habensie würden die Schuld zugewiesen haben

Konjugation Konjunktiv Passiv „die Schuld zuweisen“ (Vorgangspassiv)

Zum Verbgefüge „die Schuld zuweisen“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

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