Flexion „gebühren“




Imperativ (Befehlsform) „sich gebühren“

Das Verb „gebühren“ ist ein impersonales (unpersönliches) oder ein personales Verb, das nur in der dritten Person benutzt werden kann.

Ein Imperativ ist bei impersonalen Verben nur bei Gebrauch im übertragenen Sinn möglich, bei Verben, die nur in der dritten Person benutzt werden können, gar nicht.

Imperative
2. Person Singular
standardsprachlich
gebühre dich
2. Person Singular
umgangssprachlich
gebühr dich
2. Person Plural
standardsprachlich
gebührt euch
2. Person Plural
veraltet
gebühret euch
3. Person Singulargebühren Sie sich
1. Person Plural
flektiert
gebühren wir uns
1. Person Plural
umschrieben
laßt uns gebühren

Konjugation Indikativ Aktiv „sich gebühren“

Das Verb „gebühren“ ist entweder ein impersonales (unpersönliches) oder ein personales Verb, das nur in der dritten Person benutzt werden kann.

Impersonale Verben führen nur aus syntaktischen Gründen ein Subjekt mit sich. Dieses Subjekt steht in der 3. Person Singular Neutrum (es). Impersonale Verben können darüber hinaus mit einem sachlichen Subjekt der 3. Person (Singular und Plural) aus demselben Wortfeld verbunden werden. Andere Personen sind nur bei Gebrauch im übertragenen Sinn möglich und stehen daher in Klammern.

Personale Verben, die nur in der dritten Person gebraucht werden können, sind nur in bezug auf die Grammatik personal. Semantisch betrachtet, sind sie ebenfalls impersonal. Sie werden daher aus Gründen der Vereinfachung innerhalb dieses Wörterbuches ebenfalls den impersonalen Verben zugeordnet.

Präsens Aktiv

Präsens Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich gebühre mich)(wir gebühren uns)
2. Person(du gebührst dich)(ihr gebührt euch)
3. Persones gebührt sich(sie gebühren sich)

Präteritum (Imperfekt) Aktiv

Präteritum Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich gebührte mich)(wir gebührten uns)
2. Person(du gebührtest dich)(ihr gebührtet euch)
3. Persones gebührte sich(sie gebührten sich)

Perfekt Aktiv

Perfekt Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich habe mich gebührt)(wir haben uns gebührt)
2. Person(du hast dich gebührt)(ihr habt euch gebührt)
3. Persones hat sich gebührt(sie haben sich gebührt)

Plusquamperfekt Aktiv

Plusquamperfekt Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich hatte mich gebührt)(wir hatten uns gebührt)
2. Person(du hattest dich gebührt)(ihr hattet euch gebührt)
3. Persones hatte sich gebührt(sie hatten sich gebührt)

Futur I Aktiv

Futur I Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich werde mich gebühren)(wir werden uns gebühren)
2. Person(du wirst dich gebühren)(ihr werdet euch gebühren)
3. Persones wird sich gebühren(sie werden sich gebühren)

Futur II Aktiv

Futur II Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich werde mich gebührt haben)(wir werden uns gebührt haben)
2. Person(du wirst dich gebührt haben)(ihr werdet euch gebührt haben)
3. Persones wird sich gebührt haben(sie werden sich gebührt haben)

Konjugation Indikativ Passiv „sich gebühren“ (Vorgangspassiv)

Zum Verb „sich gebühren“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

Konjugation Konjunktiv Aktiv „sich gebühren“

Das Verb „gebühren“ ist entweder ein impersonales (unpersönliches) oder ein personales Verb, das nur in der dritten Person benutzt werden kann.

Impersonale Verben führen nur aus syntaktischen Gründen ein Subjekt mit sich. Dieses Subjekt steht in der 3. Person Singular Neutrum (es). Impersonale Verben können darüber hinaus mit einem sachlichen Subjekt der 3. Person (Singular und Plural) aus demselben Wortfeld verbunden werden. Andere Personen sind nur bei Gebrauch im übertragenen Sinn möglich und stehen daher in Klammern.

Personale Verben, die nur in der dritten Person gebraucht werden können, sind nur in bezug auf die Grammatik personal. Semantisch betrachtet, sind sie ebenfalls impersonal. Sie werden daher aus Gründen der Vereinfachung innerhalb dieses Wörterbuches ebenfalls den impersonalen Verben zugeordnet.

Gleichzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich gebühre mich)(wir gebühren uns)
2. Person(du gebührest dich)(ihr gebühret euch)
3. Persones gebühre sich(sie gebühren sich)
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich gebührte mich)(wir gebührten uns)
2. Person(du gebührtest dich)(ihr gebührtet euch)
3. Persones gebührte sich(sie gebührten sich)

Vorzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich habe mich gebührt)(wir haben uns gebührt)
2. Person(du habest dich gebührt)(ihr habet euch gebührt)
3. Persones habe sich gebührt(sie haben sich gebührt)
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich hätte mich gebührt)(wir hätten uns gebührt)
2. Person(du hättest dich gebührt)(ihr hättet euch gebührt)
3. Persones hätte sich gebührt(sie hätten sich gebührt)

Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich werde mich gebühren)(wir werden uns gebühren)
2. Person(du werdest dich gebühren)(ihr werdet euch gebühren)
3. Persones werde sich gebühren(sie werden sich gebühren)
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich würde mich gebühren)(wir würden uns gebühren)
2. Person(du würdest dich gebühren)(ihr würdet euch gebühren)
3. Persones würde sich gebühren(sie würden sich gebühren)

Vollendete Nachzeitigkeit Aktiv

Konjunktiv I Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich werde mich gebührt haben)(wir werden uns gebührt haben)
2. Person(du werdest dich gebührt haben)(ihr werdet euch gebührt haben)
3. Persones werde sich gebührt haben(sie werden sich gebührt haben)
Konjunktiv II Aktiv
SingularPlural
1. Person(ich würde mich gebührt haben)(wir würden uns gebührt haben)
2. Person(du würdest dich gebührt haben)(ihr würdet euch gebührt haben)
3. Persones würde sich gebührt haben(sie würden sich gebührt haben)

Konjugation Konjunktiv Passiv „sich gebühren“ (Vorgangspassiv)

Zum Verb „sich gebühren“ ist die Bildung eines persönlichen Passivs nicht zulässig.

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