Superlativ „umsatzsteuerpflichtig“
Kein Superlativ „umsatzsteuerpflichtig“
Zum Adjektiv „umsatzsteuerpflichtig“ kann kein Superlativ gebildet werden.
Manche nichtsteigerbaren Adjektive lassen allerdings eine Steigerung zu, wenn sie bildlich gebraucht werden, z. B. .
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