Informationen zu „Sozietät“
Wortart von „Sozietät“
- Wortart:
- Substantiv
- Genus (Geschlecht):
- Femininum
- bestimmter Artikel:
- die
- unbestimmter Artikel:
- eine
- Numerusbeschränkung:
- keine
Schreibweisen alte Rechtschreibung
- Sozietät
Schreibweisen neue Rechtschreibung
- Sozietät
Antonyme
Bedeutungen von „Sozietät“
Zusammenschluß mehrerer Gesellschafter (Sozien) zwecks gemeinsamer Berufsausübung. Nach außen tritt eine Sozietät stellvertretend für die Gesellschafter als ganzes auf. Mandate werden nicht einem Sozius, sondern der Sozietät erteilt.Üblich sind Sozietäten im Rechtswesen (Rechtsanwaltssozietät), können aber auch in jedem anderen freien Beruf gegründet werden, etwa in der Steuerberatung oder der Architektur.
Schließt man sich lediglich zum Zwecke gemeinsamer Nutzung von Infrastruktur, ohne gemeinschaftlich auf eine Rechnung zu handeln, zusammen, so handelt es sich um keine Sozietät, sondern eine Bürogemeinschaft, die ebenfalls verbreitet unter Rechtsanwälten ist.
An Hand der (ugs.) Bezeichnung Rechtsanwaltskanzlei kann man nicht sicher auf eine Sozietät oder Bürogemeinschaft schließen.
Anmerkungen/ Beispiele
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