Informationen zu „ernst nehmen“
Wortart von „ernst nehmen“
- Wortart:
- Verbgefüge
- Gefügeverb:
- nehmen
- Objektrektion:
- transitiv
- trennbar:
- nein
- Hilfsverb:
- haben
- Infinitiv mit „zu“:
- ernst zu nehmen
- Partizip I:
- ernstnehmend
- Partizip I mit „zu“:
- ernst zu nehmend
- Partizip II:
- ernst genommen
Schreibweisen alte Rechtschreibung
- ernst nehmen
Schreibweisen neue Rechtschreibung
- ernst nehmen
Bedeutungen von „ernst nehmen“
Es wurde noch nichts eingetragen.
Anmerkungen/ Beispiele
niemals groß: *
Eine Großschreibung könnte eine sehr doppeldeutige Deutung beim Leser evozieren, vgl.
- den Ernst wählen
- den Ernst bestrafen
- den Ernst besuchen
also als Person.
Hingegen ist richtig:
- den Ernst der Lage anerkennen
- sich den Ernst der Lage bewußtmachen
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