Informationen zu „verklagen“



Wortart von „verklagen“

Wortart:
Verb
Objektrektion:
transitiv
trennbar:
nein
Hilfsverb:
haben
Infinitiv mit „zu“:
zu verklagen
Partizip I:
verklagend
Partizip I mit „zu“:
zu verklagend
Partizip II:
verklagt
mit Präposition:
am Verklagen, beim Verklagen, im Verklagen, vom Verklagen, zum Verklagen etc.

Erläuterung zu Wortarten

Schreibweisen alte Rechtschreibung

  • verklagen

Schreibweisen neue Rechtschreibung

  • verklagen

Bedeutungen von „verklagen“

Es wurde noch nichts eingetragen.

Helfen Sie, das Rechtschreibwörterbuch zu verbessern, und senden Sie uns Erläuterungen zur Semantik von „verklagen“.

Anmerkungen/ Beispiele

Es wurde noch nichts eingetragen.

Helfen Sie, das Rechtschreibwörterbuch zu verbessern, und senden Sie uns Erläuterungen und Beispiele zum Gebrauch von „verklagen“.

Im Wörterbuch schmökern

Schlagen Sie Rechtschreibung und ergänzende Informationen zu weiteren Wörtern nach.