Informationen zu „ein Urteil fällen“
Wortart von „ein Urteil fällen“
- Wortart:
- Verbgefüge
- Gefügeverb:
- fällen
- Objektrektion:
- absolut
- trennbar:
- nein
- Hilfsverb:
- haben
- Infinitiv mit „zu“:
- ein Urteil zu fällen
- Partizip I:
- ein Urteil fällend
- Partizip I mit „zu“:
- nicht möglich
- Partizip II:
- ein Urteil gefällt
Schreibweisen alte Rechtschreibung
- ein Urteil fällen
Schreibweisen neue Rechtschreibung
- ein Urteil fällen
Bedeutungen von „ein Urteil fällen“
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Anmerkungen/ Beispiele
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