Informationen zu „ein Urteil fällen“



Wortart von „ein Urteil fällen“

Wortart:
Verbgefüge
Gefügeverb:
fällen
Objektrektion:
absolut
trennbar:
nein
Hilfsverb:
haben
Infinitiv mit „zu“:
ein Urteil zu fällen
Partizip I:
ein Urteil fällend
Partizip I mit „zu“:
nicht möglich
Partizip II:
ein Urteil gefällt

Erläuterung zu Wortarten

Schreibweisen alte Rechtschreibung

  • ein Urteil fällen

Schreibweisen neue Rechtschreibung

  • ein Urteil fällen

Bedeutungen von „ein Urteil fällen“

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